Eine Abmeldung ist innerhalb von drei Tagen vor oder nach der Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen:
Eine Abmeldung kann persönlich durch den Meldepflichtigen, durch einen Boten oder postalisch erfolgen. Der meldepflichtige hat die öffentlichen urkunden sowohl bei der persönlichen als auch bei der postalischen Abmeldung oder Abmeldung durch Boten anzuschließen, aus deren die Identitätsdaten hervorgehen. Die Urkunden sind Im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift vorzulegen.
Die Abmeldung kann auch bei der für die nächste meldepflichtige Unterkunft zuständigen Meldebehörde erfolgen sofern gleichzeitig die Anmeldung vorgenommen wird.
Keine Gebührenpflicht !!!!
Eine Wohnsitzanmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft vorzunehmen.
Für jede Person im Haushalt muss ein eigenes Antragsformular (=Meldezettel) ausgefüllt werden.
Erforderliche Unterlagen:
Eine Anmeldung kann persönlich durch den Meldepflichtigen, durch einen Boten oder postalisch erfolgen. Der Meldepflichtige hat öffentliche Urkunden sowohl bei der persönlichen als auch bei der postalischen Anmeldung oder Anmeldung durch Boten anzuschließen, aus denen die Identitätsdaten hervorgehen. Die Urkunden sind im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift vorzulegen.
Anmeldungen per Fax oder Internet sind nicht möglich.
keine Gebührenpflicht !!!!
