Laut § 4 der Tierartenschutzverordnung des Kärntner Naturschutzrechts ist das Abbrennen der Bodenvegetation und der Bodendecke auf Wiesen, Feldrain, ungeschütztem Gelände und Hängen sowie Hecken im gesamten Landesgebiet in der Zeit vom
15. Februar bis 15. September
eines jeden Jahres verboten.
Giftige Abgase aus eigener Produktion
Abfälle aller Art, wie zum Beispiel Spanplatten, beschichtetes Holz, Milchpackerln, Plastikabfälle, Biomüll, alte Schuhe etc. dürfen im herkömmlichen Ofen bzw. im Freien keinesfalls verbrannt werden (Luftreinhaltegesetz). Es entstehen bei der Verbrennung unter unzureichend hohen Temperaturen nämlich hohe Schadstoffemissionen, wie Stickoxid- und Staubkonzentrationen, sowie Dioxine, die um ein vielfaches höher liegen als bei einer modernen Müllverbrennungsanlage.
Stickoxide greifen die Schleimhäute an. Schweb-Staub in der Luft ist ein Faktor für die Auslösung von Smog-Alarm! Dioxine, auch bekannt als Seveso Gift steht im Verdacht, krebserregend zu sein.
Die Verbrennung von Müll führt nicht nur zu Luftverschmutzung sondern auch zu Schäden im eigenen Ofen. Die eingesparten Müllgebühren stehen in keinem Verhältnis zu den angerichteten Schäden.
Daher ist die Müllverbrennung in der Hausfeuerungsanlage sowie im Freien auf jeden Fall zu unterlassen. Zuwiderhandeln ist eine Verwaltungsübertretung und wird zur Anzeige gebracht.
Wer keine Biotonne hat muss kompostieren!
Biomüll und Gartenabfälle von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen mittels Eigenkompostierung verwertet werden, sofern keine Biotonnen zur Verfügung stehen.
Eigenkompostierung - richtig durchgeführt - hat positive Auswirkungen auf unsere Umwelt:
Leider wird vielerorts immer noch nicht richtig kompostiert oder der Biomüll ganz einfach über die Restmülltonne entsorgt. Für den eigenen Garten wird dann chemischer Dünger gekauft und meist in viel zu großen Mengen aufgetragen.
Bitte beachten Sie daher folgendes:
Das Material soll immer Kontakt zum Erdboden haben.
Der Platz sollte weder in der prallen Sonne noch im tiefen Schatten liegen.
Grobes Material wie Strauchschnitt zerkleinern. Von Vorteil ist, wenn die unterste Schicht aus Häckselgut besteht, ansonsten ist Aufsetzen in Schichten nicht notwendig.
Der Komposthaufen soll feucht, aber nicht nass sein.
Umsetzen bewirkt schnellere und bessere Rotte.
Abdeckung mit luftdurchlässigem Material nach der Heißrotte ist empfehlenswert.
Reifkompost erhält man ab 6 Monaten.
Wenn Sie an detaillierten Informationen interessiert sind, schicken wir Ihnen gerne eine Kompostbroschüre zu (Tel.: 04212/5555-113).
Laub kompostieren
Aus Laub entsteht wertvoller Kompost
Laub gehört keinesfalls in die Restmülltonne. Allenfalls können Sie es über die Biotonne entsorgen. Viel sinnvoller ist es allerdings, das Laub zu kompostieren.
Dazu mischen Sie immer wieder mal eine gewisse Menge zusammen mit Grüngut und Küchenabfällen zusammen.
Wenn Sie reinen Laubkompost herstellen wollen, können Sie das Laub zuvor mit dem Rasenmäher zerkleinern und dann in einer Miete oder einem Behälter mit ca. 20% Gartenabfällen, wenig Häckselgut und jungem Kompost vermischen. Die Miete wird mit einem Kompostvlies zugedeckt. Vor dem Einbruch des Winters wird der Laubkompost umgesetzt und bei Bedarf befeuchtet oder noch etwas Strukturmaterial beigemischt. Im Vorfrühling wird ein zweites Mal umgesetzt und bei Bedarf die Feuchtigkeit reguliert. Bei Bedarf kann dieser Vorgang wiederholt werden.
Im Herbst ist der feinkrümelige Laubkompost gewonnen und kann mit Erde vermischt für Topfpflanzen verwendet werden.
Laub als Schutz und Nahrung für den Boden
Laub kann durchaus auch liegengelassen werden. Es dient als Schutz und Nahrung für den Boden und seine Lebewesen. Innerhalb einiger Monate bauen die Bodenlebewesen das Laub ab und bereiten die Nährstoffe für die Pflanzen auf.
Im Frühjahr ist der größte Teil bereits verrottet. Der Rest kann zusammengerecht und auf den Komposthaufen gegeben werden.
Ein Laubhaufen in einer Ecke des Gartens bietet eine gute Überwinterungsmöglichkeit für den Igel.
Laub kann auch zum Mulchen verwendet werden
Auf abgeerntete Gemüsebeete oder unter Sträucher gegeben, schützt das Laub den Bo-den vom Spätherbst bis zum Frühling vor Austrocknung und extremer Kälte. Außerdem lieben Regenwürmer dieses Zufutter und so bleibt die Erde feucht, locker und krümelig – die beste Vorraussetzung für gutes Pflanzenwachstum in der kommenden Saison.
Neu !!!!!!
Getrennte Sammlung von Kunststoffnichtverpackungen beim ASZ
Ab sofort können bei unserem Altstoffsammelzentrum kostenlos Kunststoffnichtverpackungen abgegeben werden.
Was sind Kunststoffnichtverpackungen (KNVP)?
KNVP sind Kunststoffe, die nicht unter den Begriff Verpackungen fallen.
Hier sind einige Beispiele:
Was wird mit den gesammelten KNVP gemacht?
Die im ASZ gesammelte Ware wird nach Völkermarkt zur Firma Kruschitz gebracht. Dort werden die Kunststoffe sortiert, gereinigt und zu Granulat verarbeitet. Aus diesem Granulat etnstehen dann neue Kunststoffprodukte.
Durch die getrennte Sammlung werden diese Kunststoffe recycelt und kommen nicht zur Müllverbrennung nach Arnoldstein.
Sammlung von Elektrokleingeräten
Am 13. August 2005 ist die Elektroaltgeräte Verordnung (EAG-VO) in Kraft getreten – seither können Elektronikaltgeräte und Elektroschrott kostenlos entsorgt werden.
Leider werden immer noch vor allem Elektrokleingeräte über den Restmüll entsorgt.
Da erwartungsgemäß zu Weihnachten wieder viele neue Elektrokleingeräte unter dem Baum liegen werden, fallen danach viele alte Handys, Gameboys etc. als Abfall an. Aus diesem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass ausnahmslos
auch Elektrokleingeräte getrennt zu entsorgen sind!
So wird gewährleistet, dass diese einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden.
Elektrokleingeräte sind z.B.: Staubsauger, Nähmaschinen, Kaffeemaschinen, Rasierappa-rate, Epiliergeräte, Haarschneidegeräte, Trimmer, Haarfön, Glätteisen, Nintendo, Toaster, Mixer, Videorecorder, CD-Player, Bohrmaschinen, elektrische Zahnbürsten, Handys etc.
All diese Geräte dürfen nicht mehr über den Restmüll oder den Sperrmüll entsorgt werden! Elektrokleingeräte, sowie alle anderen Elektroaltgeräte, können Sie kostenlos beim Altstoffsammelzentrum der Gemeinde oder bei der Problemstoffsammlung (Gemeinden ohne ASZ) abgeben.
Sollten Sie zu all diesen Themen Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Umweltberatung des Abfallwirtschaftsverbands St. Veit, Tel.: 04212/5555-113 bzw. an Ihre Gemeinde.
