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Aktualisiert am: 18.05.2012
St. Veit
Tastatur mit Fragezeichen

Staatsbürgerschaftsnachweis

Zuständig

Info's

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises werden folgende Urkunden benötigt:

bei ehelicher Abstammung:

  • Geburtsurkunde Antragsteller(in)
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern

bei unehelicher Abstammung:

  • Geburtsurkunde Antragsteller(in)
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter

Alle Dokumente sind im Original vorzulegen.

Die Gebühren für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
betragen € 39,30.
( € 26,40 Bundesgebühr und € 12,90 Landesverwaltungsabgabe)

Staatsbürgerschaftsnachweise, die für Neugeborene bzw. Kleinkinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres ausgestellt werden, sind von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben befreit. Dies gilt jedoch nicht für die Verleihung der Staatsbürgerschaft, sowie eine damit in Zusammenhang stehende Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises.

 

 

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