Grabpflege
Zuständig für die Anmeldung
Die Grabpflege umfasst das Gießen und Jäten der jeweiligen Grabstätte.
Die Verrechnung erfolgt pro Grabstelle, wobei die Anzahl der Grabstellen nach der Breite (ab 1,40 m) des Grabes bestimmt wird.
Die Gebühr beträgt jährlich € 112,-- pro Grabstelle.