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Aktualisiert am: 18.05.2012
St. Veit
Tastatur mit Fragezeichen

Grabpflege

Zuständig für die Anmeldung

Die Grabpflege umfasst das Gießen und Jäten der jeweiligen Grabstätte.

Die Verrechnung erfolgt pro Grabstelle, wobei die Anzahl der Grabstellen nach der Breite (ab 1,40 m) des Grabes bestimmt wird.

Die Gebühr beträgt jährlich € 112,-- pro Grabstelle. 
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