Erforderliche Unterlagen
bei ehelicher Geburt:
- Heiratsurkunde der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei Ausländern, gültiger Reisepaß)
- Nachweis eines akademischen Grades (Verleihungsurkunde oder inländische Personenstandsurkunde (z.B. Heiratsurkunde mit akademischen Grad)
Bei unehelicher Geburt:
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei Ausländern, gültiger Reisepaß)
- Nachweis eines akademischen Grades (Verleihungsurkunde oder inländische Personenstandsurkunde (z.B. Heiratsurkunde mit akademischen Grad)
Bei einer geschiedenen Mutter werden zusätzlich benötigt:
- Heiratsurkunde und rechtskräftiger Scheidungsbeschluß
Bei einer verwitweten Mutter werden zusätzlich benötigt:
- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde
Bei Anerkennung der Vaterschaft:
Sollte der Kindesvater gleich in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden, sind folgende Urkunden mitzubringen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern, gültiger Reisepaß)
- Nachweis des akademischen Titels
Die Gebühren betragen für jede benötigte Geburtsurkunde € 8,70
( € 6,60 Bundesgebür und € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe)
Ab 01.01.2008 fallen bei der Erstbeurkundung keine Gebühren für die Ausstellung von Geburtsurkunden an.